Die Angebotsprüfung, Vertragsprüfung, Planungsprüfung - im Allgemeinen Unterlagenprüfung oder
Dokumentenprüfung - legt die Basis für ein erfolgreiches Bauvorhaben. Sie schützen sich dabei vor nicht kalkulierten Zusatzkosten und vermeiden Streitigkeiten - durch einen Baugutachter.
Baugutachter für Bauvertragsprüfungen und Planungsprüfungen aus München.
Der Bauvertrag
Das Bauvertragsrecht ist Teil des Werkvertragsrechts. Die Besonderheiten des Baugeschehens regelt in erster
Linie die VOB/B. Diese entfaltet als Allgemeine Geschäftsbedingung jedoch grundsätzlich nur dann Wirkungen, wenn sie rechtswirksam in den Bauvertrag einbezogen worden ist. Von erheblicher
Bedeutung ist auch die VOB/C. Diese erklärt § 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/B zum Vertragsbestandteil, wenn die VOB/B nach den sich aus § 305 BGB ergebenden Regeln wirksam Vertragsbestandteil geworden
ist.
Ein Werkvertrag liegt dann vor, wenn der Besteller ein Werk, also einen Erfolg, beauftragt, und der
Auftragnehmer auch ein Erfolgsversprechen abgibt. Die Vergütung für das Werk wird erst nach Abnahme fällig (§§ 641, 640 BGB). Der Auftragnehmer steht für die Sachmangelfreiheit des Werks ein.
Deshalb ist die Bestimmung der Werkaufgabe sowohl für die Abnahme als auch für die Sachmängelhaftung bedeutsam.
Das Werkvertragsrecht im Baubereich wird neben den Regelungen des BGB (§§ 631 ff.) in der VOB/B strukturiert,
wenn die Vertragsparteien die VOB/B rechtswirksam in den Vertrag einbezogen haben. Da die VOB/B jedoch nur für Bauleistungen gilt, bestimmt sich der Planerbereich ausschließlich nach dem
BGB-Werkvertragsrecht, soweit nicht die HOAI durch Beschreibung des Planerwerks in Anlehnung an die HOAI Einfluss gewinnt. Planerverträge, die in Anlehnung an die HOAI geschlossen werden,
haben nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Folge, dass z.B. die in der Anlage 10 zur HOAI 2013 in den einzelnen Leistungsphasen beschriebenen Grundleistungen (Arbeitsschritte) als
Teilerfolge neben dem Gesamterfolg geschuldet werden. Diese und weitere Punkte werden geprüft und sollten bei der Vertragserstellung nicht unberücksichtigt bleiben.
Der Bausachverständige
Der Inhalt des Bauvertrags und der Baubeschreibung und Leistungsbeschreibung wie auch die Baupläne sind
wesentlich für das anstehende Bauvorhaben. Lassen Sie Ihre Unterlagen vor Beginn Ihrer Maßnahmen durch unseren Bausachverständiger prüfen - wir machen dies mit größter Sorgfalt. Dabei werden
Abweichungen in den Unterlagen und Dokumenten ausführlich erläutert.
Einzugsgebiet / Wirkungskreis
In folgenden Orten in München können Sie mit unserer Hilfe im Bereich Bauvertragsprüfung,
Planungsprüfung wie auch rundum das Thema Baugutachten rechnen: